Denn der Wähler weiss nicht, was er tut.
Schneller soll die Stimmauszählung werden. Übersichtlicher. Und zuverlässiger. Und man kann die Wahlhelfer schon kurz nach Schließung der Wahllokale heimschicken, da sie mühevolle Zählerei entfällt.
So zumindest die Theorie, die immer wieder als Begründung zur Einführung elektronischer Wahlmaschinen herhalten muss. Die Praxis hingegen sieht anders aus, und lässt sich momentan nicht nur sehr anschaulich in George’s Gottesstaat beobachten, sondern auch – von der Öffentlichkeit kaum bemerkt – im nicht ganz so fernen Cottbus.
Dort zweifelt der Chaos Computer Club, der ja trotz ihrer Reputation als Nerdverein einige ganz reale und wichtige Dinge thematisiert, aus sehr stichhaltigen Gründen die Oberbürgermeisterwahl an. Denn nicht nur bei den amerikanischen Abstimmungsgeräten, sondern bei jeder Art elektronischer Wahlmaschinen gilt: Die Nachvollziehbarkeit einer Wahl wird durch die Erhöhung der Komplexität des Wahlprozesses nicht nur dramatisch erschwert, sondern de facto unmöglich gemacht.
Die genaue Funktionsweise der Software liegt im Dunkeln. Momentan werden geschlossene, proprietäre Systeme eingesetzt. Doch auch bei Open-Source-Löungen bliebe das Hauptproblem bestehen: Niemand kann wissen, was in der Maschine vorgeht. Die Software kann manipuliert sein. Und das veränderte Programm kann die Spuren der Manipulation nach Wahlende automatisch löschen, und den Originalzustand wieder herstellen. Das ist keine Utopie und kein Gedankenexperiment: es gibt reale Beispiele für derartige Eingriffe. Und wir können nur hoffen, dass sie ausserhalb der Labors, also im Ernstfall einer richtigen Wahl noch nicht angewendet wurden. Denn Beweisen können wir es nicht, wir müssen den Maschinen vertrauen.
Denn wenn wir es nicht tun, und Ergebnisse anhand von Ausdrucken (die meistens nicht einmal vorgesehen sind!) nachzählen, haben wir gegenüber dem herkömmlichen Wahlsystem in Sachen Schnelligkeit der Auszählung und Aufwand nichts gewonnen.
Das Prinzip einer demokratischen und geheimen Wahl ist einfach: Es erfolgt zuerst eine Authorisierung der Person um sicherzustellen, dass niemand zweimal wählt. Dazu ist eine personengebundene Datenerfassung zwingend notwendig. Das Wahlbüro muss ja schließlich wissen, wer gewählt hat, und wer nicht. Das Ergebnis hingegen darf keinerlei Personenbindung mehr aufweisen, einzig die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen muss mit der Zahl der Wähler übereinstimmen.
Der Prozess der “Abkopplung” der Stimme von der Person muss dabei für den Wählenden so transparent wie möglich erfolgen, denn er ist der einzige, der diesen Prozess nachvollziehen darf. Im Nachhinein und für jeden anderen muss die Verbindung zwischen Stimmabgabe und Person per Definition im Dunkeln bleiben. Der Wähler muss beim Wahlvorgang sicher sein können, dass seine Stimme unverfälscht angenommen und gezählt wird. Deshalb darf mit einiger Berechtigung die Frage gesellt werden, ob überhaupt im Sinne der Demokratie sein kann, diese Möglichkeit der lückenlosen Nachvollziehbarkeit seiner Wahl durch elektronische Wahlmaschinen völlig aus der Hand des Wählers zu nehmen.
Wir sollten uns nicht von der Annahme täuschen lassen, dass die aktuellen Probleme “Kinderkrankheiten” sind, die mit der nächsten oder übernächsten Generation von Wahlmaschinen behoben sein werden. Sicher, die Zuverlässigkeit wird (und muss!) besser werden, es ist nicht akzeptabel, dass Wahlmaschinen im Ernstfall den Dienst verweigern. Doch man muss dieses Problem trennen von einem grundsätzlichen Aspekt, der sich nicht lösen lassen wird: Es gibt eine technische Barriere, die die Nachvollziehbarkeit des Wahlprozesses verhindert.
Normale Wahlhelfer können nicht sicherstellen, dass mit den Wahlmaschinen alles in Ordnung ist. Sie wissen nicht, was Checksummen sind. Oder wie man sie überprüft. Auch in 50 Jahren nicht, wenn die Generation, die mit der Playstation großgeworden ist, die Wahlen auszählt. Sie verhindern nicht, dass durch winzige Manipulationen, die sehr schnell vorgenommen werden können die ganze Wahl in Frage gestellt werden kann, dann dafür muss das Wahlgerät nur für wenige Sekunden in nicht vollständig vertrauenswürdige Hände fallen. Und selbst wenn Wahlhelfer wüssten, wie sie die Integrität der Geräte sicherstellen und unerlaubten Zugriff (auch von innen!) wirkungsvoll verhindern: Es hilft ihnen nichts. Es kann trotzdem manipuliert und abgehört werden.
Wieso sollten also wir ein bewährtes und nachvollziehbares Verfahren wie das Ankreuzen von Kreisen auf einem Zettel ablösen? Wieso sollten wir ein Verfahren bevorzugen, das dem Grundprinzip der Nachvollziehbarkeit durch den Wähler widerspricht, und somit in der Lage ist, dem gesamten demokratischen Prinzip seine Legitimation zu entziehen?
Ich finde, wir sollten es nicht. Wer es noch nicht getan hat, den bitte ich also, diese Petition zur ersatzlosen Streichung des Paragraphs 35 des Bundeswahlgesetzes über den Einsatz elektronischer Wahlhilfen zu unterstützen.
Zur Belohnung gibt’s auch ein kleines Video von (mal wieder) Jon Stewart mit dem grandiosen John Hodgman über eben das Thema der elektronischen Wahlmaschinen un den USA:
Solange es parallel immer noch “analoge” Briefwahlen gibt werde ich diese Chance nutzen. Oder schicken die mir dann einen Tablet-PC oder einen Palm zu, auf dem ich mein Kästchen ankreuzen darf?